WOHNRAUM FAIR VERMIETEN – ABER WIE?

Hier finden Sie schnelle Antworten darauf, wie Sie ihre Wohnungen diskriminierungsarm anbieten, vergeben und verwalten können.

  • Ja, ist sie. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf in Deutschland niemand auf Grund der ethnischen Herkunft, von rassistischen Zuschreibungen, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder des Alters benachteiligt werden. Das Land Berlin hat zusätzlich seit 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Es ermöglicht Personen, die Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Handeln im Land Berlin erfahren haben, dagegen vorzugehen. Neben den genannten Merkmalen erfasst es auch Diskriminierung auf Grund antisemitischer Zuschreibung, der Sprache, von chronischen Erkrankungen, der geschlechtlichen Identität und des sozialen Status.

  • Ja, kann sie, aber das lässt sich schnell ändern. Nicht selten werden Menschen schon im ersten Schritt der Wohnungssuche diskriminiert. Folgende Formen der Diskriminierung beobachten wir besonders häufig: Die Sprache ist zu komplex und mit Fachbegriffen gefüllt, es werden Mietzahlungen vom Jobcenter von vornherein ausgeschlossen und die Anforderungen an die Bewerber:innen setzen den Zugang zu Technologien voraus, den diese nicht haben. Dazu zählen digitale Medien, bestimmte Dateiformate und Scans oder kostenpflichtige Angebote und Premiumaccounts. Schicken Sie uns gerne Ihre Annonce und wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Wohnungen diskriminierungsarm anzubieten.

  • Doch. Anonymisierte Verfahren z.B. mit einem automatisierten Lossystem, bei dem Algorithmen statt Menschen entscheiden, wer zur Besichtigung eingeladen wird oder eine Wohnung bekommt, sind grundsätzlich gute Schritte hin zu weniger Diskriminierung und werden von uns empfohlen. Oft kann es trotzdem sinnvoll oder notwendig sein, zukünftige Mieter:innen auszuwählen. Wichtig ist es dann, dass das Verfahren und die Auswahlkriterien für die Bewerber:innen transparent sind. Wir helfen Ihnen gerne dabei, ein passendes Verfahren zu entwickeln.

  • Über welche Kanäle wir kommunizieren und welche Sprache wir verwenden, kann direkt beeinflussen, ob Menschen teilhaben können oder ob sie ausgeschlossen werden. Das hängt erstens damit zusammen, ob Menschen verstehen können, was wir sagen. Zweitens kommt es darauf an, ob sie die Information überhaupt bekommen oder finden können. Drittens geht es darum, ob sie sich durch Bilder und Texte angesprochen und nicht diskriminiert fühlen. Sprache und Kommunikationswege zu ändern, wirkt erst einmal kompliziert. Eigentlich ist es aber ganz leicht: Es können Vorlagen erstellt werden, die man wieder verwenden kann und oft sind es nur einzelne Formulierungen, die man anpassen muss. Wir schauen uns das gerne mit Ihnen an.

  • Keine Panik. Mit dem richtigen Umgang muss eine Diskriminierungsbeschwerde nicht zum Problem werden. Richtiger Umgang heißt vor allem: Zuhören, die Beschwerde ernstnehmen und innerhalb vorgegebener Fristen bearbeiten. Wenn es schon einen festgelegten Prozess zum Beschwerdemanagement gibt, erleichtert dies die Bearbeitung des Einzelfalls und macht das Vorgehen transparent. Sind Fehler passiert, sollten diese eingestanden und Verantwortung übernommen werden. Und wenn keine Benachteiligung stattgefunden hat, helfen Transparenz und Kommunikation mit den Betroffenen ebenfalls, Missverständnisse aufzulösen und das Problem schnell aus der Welt zu räumen. Auch hier unterstützen wir Sie dabei, geeignete Arbeitsweisen (weiter) zu entwickeln.

  • Nein. Wenn sich Nachbar:innen streiten, können auch Vermieter:innen und Hausverwaltungen helfen. Wichtig ist es, beide Seiten zu hören und die Perspektiven zu prüfen. Sind die Kinder wirklich zu laut, wie es der Nachbar Ihnen gegenüber angemahnt hat, oder gibt es vielleicht ein rassistisches Motiv für die Beschwerde? Sprechen Sie mit Ihren Mieter:innen und trauen Sie sich, Position zu beziehen. Aushänge im Flur, die auf das Diskriminierungsverbot hinweisen, Briefe an die Mieterschaft oder ein Hinweis dazu in der Hausordnung. Es gibt viele Möglichkeiten, aktiv zu werden. Wir haben viele Erfahrungen mit Nachbarschaftskonflikten und einen eigenen Leitfaden zum Umgang damit entwickelt. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

  • Ja! Jeder Schritt hilft, Diskriminierung als gesamtgesellschaftliches Problem abzubauen. Das fängt dabei an, Diskriminierung anzuerkennen und sich darüber zu informieren. Sei es zu rechtlichen Grundlagen, Empfehlungen von Beratungsstellen oder Erfahrungen von Betroffenen. Denn, wer Diskriminierung erkennt, kann diese im eigenen Handeln abbauen, ob bei der Annonce von Wohnungen, im Auswahlverfahren, bei der Kommunikation mit Mieter:innen oder sogar in Bezug auf strukturelle Diskriminierung. Zwar kann man nicht alleine den Mangel an Wohnungen für Familien, Menschen mit wenig Geld oder Personen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, beheben. Wer aber bezahlbare, barrierefreie oder familiengerechte Wohnungen anbietet oder Mieter:innen z.B. bei einem barrierefreien Umbau unterstützt, hilft Stück für Stück auch strukturelle Diskriminierung abzubauen. Und weil es zusammen eben doch viel einfacher geht als alleine, nehmen wir Sie dabei an die Hand.